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Deutschland
Gesundheit
| | Vorsichtsmaßnahmen empfohlen | Impfschein erforderlich | | Gelbfieber | Nein | - | | Cholera | Nein | - | | Typhus & Polio | Nein | - | | Malaria | Nein | - | | Essen & Trinken | Nein | - | Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein. |
Zecken sind während der wärmeren Jahreszeit (März/April bis Oktober/November) vor allem in Flußniederungen und Waldgebieten bestimmter Teile Deutschlands aktiv, besonders betroffen sind der Bayerische Wald und der Schwarzwald sowie Waldgebiete in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen (Odenwald), Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Zecken können Überträger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und der Borreliose/Lymekrankheit sein. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME, deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Genaue Informationen über Zecken, Risiken und vorbeugende Maßnahmen sind zum Beispiel auch im Internet zu finden (Internet: www.medizinfo.com/waldundwiese/zecken/start.htm). Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Tollwut kommt landesweit vor. Bei Bißwunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Anläßlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.
Gesundheitsvorsorge: Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die Behandlung erfolgt gegen Vorlage der EHIC. Diese regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 1. 6. 2004 ersetzt die EHIC das bisherige Formular E 111. Allerdings gilt für Deutschland zunächst eine Übergangsregelung: Statt der EHIC wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Anmerkung: In der neuen Karte ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen.
Rezeptpflichtige Medikamente und Krankenhausbehandlungen müssen bezahlt werden.
In Notfällen kann der Polizeinotruf (110) und die Unfallrettung (112) angerufen werden. Es gibt in jeder Stadt auch einen ärztlichen Notdienst, der nachts und an Wochenenden hilft. Die jeweilige Telefonnummer kann man dem örtlichen Telefonbuch entnehmen. Apotheken sind Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr, Sa 09.00-12.00 Uhr geöffnet. An jeder Apotheke befindet sich ein Hinweis über Nacht- und Sonntagsdienst von Ärzten und Apothekern.
350 anerkannte Heilbäder und Kurorte bieten modernste Therapieeinrichtungen sowie zahlreiche Unterhaltungs- und Sportmöglichkeiten zur Entspannung und Erholung an. Informationen von der DZT (s. Adressen) oder vom Deutschen Heilbäderverband e. V., Schumannstraße 111, D-53113 Bonn. Tel: (0228) 20 12 00. Fax: (0228) 201 20 41. (Internet: www.deutscher-heilbaederverband.de)
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